Ergebnisse der Raumverträglichkeitsprüfung werden zum 31.03.2025 erwartet

Warum die derzeit vorgeschriebenen Grenzwerte für niederfrequente Magnetfelder viele Menschen beunruhigen

Warum die derzeit vorgeschriebenen Grenzwerte für niederfrequente Magnetfelder viele Menschen beunruhigen Bedenken der Bürgerinitiative „Leeden lebt“ über fehlende Schutzmaßnahmen und mögliche Langzeitfolgen

Pressemitteilung vom 09. August 2024

Die vielen Menschen, die sich mittlerweile in der Bürgerinitiative “Leeden lebt” zusammen getan haben, sich seit 5 Wochen regelmäßig montags um 19 Uhr in der Leedener Remise treffen und auch auf der Fahrraddemo vergangenen Sonntag Farbe bekannt haben, treibt neben wichtigen anderen Aspekten insbesondere die eine Sorge um:

Sollte die durch die Firma Amprion geplante 380 kV Leitung in unmittelbarer Nähe ihres Lebensraums (z.B. an der Grenze des Siedlungsgebiets Lohesch) Wirklichkeit werden, fühlen sie sich der Gefahr ausgesetzt, gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden zu müssen. Der Grund hierfür ist insbesondere der geringe Abstand, den ihre Wohnhäuser zu den geplanten Masten haben.

Laut Gesetzgebung ist eine potentielle Umsetzung möglich. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben laut Bundesbedarfsplangesetz um ein “Vorhaben zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung (im Volksmund eher unter Wechselstrom bekannt) handelt, gibt es “in Deutschland kein Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt.” Seit dem Jahr 2013 gibt es lediglich ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten.

Regelungen im Bundesbedarfsplangesetz für Höchstspannungs-Gleichstrom-Leitungen

Bleibt man einmal bei der Lektüre des Bundesbedarfsplangesetzes, kann man feststellen, dass in §3 der sich um Erdkabel für Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung dreht in Absatz 4 eine Einschränkung enthält:

“Die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung als Freileitung nach Absatz 2 und 3 ist unzulässig, wenn die Leitung

  1. in einem Abstand von weniger als 400 Metern zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 des Baugesetzbuchs liegen, falls diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen, oder
  2. in einem Abstand von weniger als 200 Metern zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs liegen.

Warum es beim Bau von Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen diese Einschränkung gibt, bei Wechselstrom-Höchstspannungsleitungen jedoch nicht, ist schwer nachzuvollziehen.

Wirkungen niederfrequenter Felder des Wechselstroms

Zumal die Wirkungen niederfrequenter Felder des Wechselstroms laut des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im Alltag von größerer Bedeutung zu sein scheinen:

“Wirken äußere elektrische oder magnetische Felder auf eine Person ein, so werden zusätzliche elektrische Felder und Ströme im Körper erzeugt. Diese unmittelbare Wirkung auf den Körper ist für die gesundheitliche Bewertung entscheidend. Im Alltag ist vor allem die Wirkung der niederfrequenten Felder des Wechselstroms von Bedeutung. Statische Magnetfelder spielen vor allem in der Medizin und in der Industrie eine Rolle. Zukünftig werden statische Felder auch bei den für den Stromnetzausbau geplanten Leitungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) auftreten.

In der Wissenschaft werden auch mögliche Langzeitwirkungen niederfrequenter Felder untersucht. Neben einem möglicherweise erhöhten Risiko für Leukämie bei Kindern wird auch ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen des Nervensystems bei einer (beruflichen) Exposition mit starken niederfrequenten Feldern diskutiert.”

Apropos gesundheitliche Risiken. Um sich hier eine differenzierte Meinung zu bilden, die die aktuelle Aussage des BfS, dass “durch die Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet ist”, in Frage stellen könnte, empfiehlt es sich, eine kleine Reise ins Jahr 2013 vorzunehmen und die Anhörung im Umweltausschuss im Rahmen der Neuregelung der deutschen Grenzwerte von 2013 zu verfolgen (Siehe Quellenangaben untenstehend).

Deutscher Bundestag – Elektromagnetischer Felder und ihr Gefahrenpotenzial

Hier wurde einer der befragten Sachverständigen, Rüdiger Matthes vom Bundesamt für Strahlenschutz, nach den gesundheitlichen Wirkungen von Elektromagnetischen-Feldern (EMF) befragt und führte aus, “dass akute biologische Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder wissenschaftlich belegt seien.” In Bezug auf die chronischen Wirkungen der EMF, wies er darauf hin, dass es Befunde aus medizinstatistischen Untersuchungen gebe, die „einen möglichen Zusammenhang zwischen einer dauernden Exposition mit schwachen im Alltag auftretenden niederfrequenten Magnetfeldern und einem erhöhten Auftreten kindlicher Leukämie zeigten“. Er schränkte die Aussage ein, dass es bei den Studien Schwächen gebe, so sei bei der Abwägung verschiedener Studien die wissenschaftliche Befundlage nicht ausreichend, um einen Kausalzusammenhang herzustellen. Er erklärte jedoch, dass die Befunde ausreichend seien, „um eine Besorgnis zu begründen.“ Dieser Aussage stimmte auch Prof. Dr. Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien zu. Er gab zu bedenken, dass die zentrale Frage sei, “inwieweit Grenzwerte ausreichend schützen”. Seiner Meinung nach bieten Grenzwerte Schutz vor akuten Wirkungen, bieten aber keinen Schutz vor langfristigen Auswirkungen und sprach sich für eine Absenkung der Grenzwerte aus.

Auf die nötige Umsetzung des Vorsorgegrundsatzes wies Professor Wilfried Kühling vom BUND hin und sprach sich für einen Abstand von Freileitung von 600 Metern zu Wohngebieten aus. Dr. Hans-Peter Neitzke vom Ecolog-Institut schlug bei Freileitungen einen Abstand von 400 Metern zu Wohngebieten vor, Rüdiger Matthes vom BfS beschränkte sich auf die Aussage, dass bei neuen Stromtrassen Wohngebiete gemieden werden sollten.

Inwieweit diese in Hinblick auf die aktuellen Planungen tatsächlich umgesetzt werden, sollte jeder für sich selbst entscheiden.

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